13. Juni 2021

Altenberge erklärt Klimanotstand

Endlich! Der Ausschuss für Klima-, Arten- und Umweltschutz, Mobilität hat in seiner Sitzung am 10.06.2021, den Klimanotstand ausgerufen.
Es wurde Zeit!
Einiges ist in Altenberge auf dem Weg, aber noch vieles zu verbessern.
Wir möchten die Aktivitäten der Gemeinde weiter fördern und verstärken, angefangen von der Öffentlichkeitsarbeit über die Fortsetzung des Engagements im Rahmen des European Energy Award (EEA), bis hin zu klimafreundlicher Mobilität, Bodenschutz und Raumplanung, ökofaire Beschaffung und Klimawandelanpassung.

Im Detail:

Aus der Antragsbegründung der GRÜNEN-Fraktion:
„Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, die weltweit zu spüren sind. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es seit Jahren klar: Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden.
Die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss nun auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden, denn der “Klimanotstand ist bittere Realität“ wie der Klimabericht der UNO Ende März 2019 konstatiert. Die Mehrheit der Menschen sieht den Klimawandel laut einer internationalen Studie 2018 (PEW Studie 2018) langfristig als größte Bedrohung für die Sicherheit und den globalen Wohlstand an. Auch bei uns werden die Sommer heißer und trockener. Um dem Klimawandel zu begegnen, kann man sich nicht nur auf überregionale Maßnahmen verlassen.
Im Gegenteil: viele wichtige Schritte müssen vor allem lokal organisiert und umgesetzt werden.
Da die Zeit drängt müssen die Anstrengungen der Gemeinde Altenberge verstärkt und beschleunigt werden.“

Im Einzelnen umfasst der Beschluss folgende Punkte:

  1. Die Gemeinde Altenberge wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und, wenn immer möglich, jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
  2. Die Gemeinde Altenberge wird auch zukünftig, soweit möglich, in ihren Klimaschutzmaßnahmen alle Sektoren, in denen global die meisten CO2-Emmissionen auftreten, berücksichtigen.
  3. a. Die Verwaltung informiert sich umfassend über mögliche alternative Umsetzungsvarianten bei der Berücksichtigung der Klimarelevanz bei Entscheidungen. Beispielhaft seien hier die Städte Telgte und Drensteinfurt, die Gemeinde Ostbevern sowie die Gemeinde Bargteheide genannt.
    b. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich umgehend über den Stand der Planungen beim Kreis Steinfurt zu informieren.
    c. Die Ergebnisse zu a. und b. sollen im August 2021 dem Ausschuss für Klima-, Arten-, Umweltschutz und Mobilität vorgestellt werden.
    d. Der Klimaschutzmanager berichtet in der nächsten Sitzung des Ausschusses über den Status des „Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Altenberge 2015“, insbesondere darüber, welche Maßnahmen umgesetzt sind, welche noch ausstehen und realisiert werden sowie welche zukünftigen Ideen oder Projekte umgesetzt werden sollen.
  4. Die Verwaltung wird weiterhin im Rahmen des vom PtJ geförderten Klimamanagements die beantragten Projekte aus dem Klimaschutzkonzept bearbeiten. Ergänzend erkundigt sich die Verwaltung über weitere Fördermaßnahmen und -bedingungen und informiert Rats- und Ausschussmitglieder.
  5. Die Gemeinde Altenberge wird der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat jährlich die fortgeführte CO2-Bilanz vorlegen und über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht erstatten.
  6. Die Verwaltung entwirft eine Resolution an die Bundesregierung, die die Einführung eines Klimaschutzgesetzes sowie die Einhaltung der bereits vereinbarten Reduktionsziele und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 fordert. Die Resolution ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses sowie des Rates zur Beschlussfassung vorzulegen.
  7. Die Verwaltung entwirft eine Resolution, in der Bundes- und Landesregierung aufgefordert werden, umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über ergriffene Maßnahmen zu informieren. Die Resolution ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses sowie des Rates zur Beschlussfassung vorzulegen.